Bis zu 1.500 € Förderung der Stadt Wien sichern.
Die Stadt Wien (MA 50) fördert die nachträgliche Montage von außenliegenden Jalousien, Rollläden und Fassadenmarkisen im mehrstöckigen Wohnbau mit 50 % der Kosten (max. 1.500 €). Wichtigste Voraussetzung: Die Montage erfolgt durch eine Fachfirma.
Wie viel Förderung ist möglich?
Die Stadt Wien übernimmt einmalig 50 % der nachgewiesenen Kosten (Material inklusive Fachmontage), bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 € pro Wohnung.
Verstellbare Aluminium-Lamellen an der Außenfassade
50 % von € 2.600 (gedeckelt bei 1.500 € pro Wohnung)
Unverbindliche Orientierung · Auszahlung vorbehaltlich Prüfung & Budgetmitteln der Stadt Wien (kein Rechtsanspruch).
Passender Außen-Sonnenschutz von Elbers
Als Wiener Familienbetrieb seit 1953 beraten wir Sie vor Ort oder im Schauraum, nehmen exakt Maß und montieren mit unserem eigenen Team — damit Ihre Rechnung alle Anforderungen für die Einreichung erfüllt.
Außenjalousien / Raffstore
Waagrechte Aluminium-Lamellen vor dem Fenster fangen die Sonnenwärme vor der Glasscheibe ab und erlauben gleichzeitig variables Tageslicht im Raum. Maßgefertigt und von unserem eigenen Team montiert.
CLIP'N'SHADE Außenrollo (ohne Bohren)
Wird außen vor der Scheibe per Klemmsystem an geeigneten Fenstern montiert — ohne Eingriff in die Bausubstanz. In Verbindung mit der Fachmontage durch Elbers und dem technischen Herstellernachweis (g_tot / Fc-Wert je nach Gewebe und Verglasung) eine beliebte Lösung für Wiener Wohnungen.
Vorsatz-Rollläden nach Maß
Nachträglich montierte Außenrollläden bieten neben effektivem sommerlichem Wärmeschutz auch Abdunkelung für Schlafräume sowie zusätzlichen Wetterschutz.
Wofür gibt es die Förderung?
- 1Mehrstöckiger Wohnbau in WienMindestens 3 Wohneinheiten · Hauptwohnsitz
Details
Gefördert wird der Einbau an mehrstöckigen Wohngebäuden in Wien mit mindestens 3 Wohnungen (Gemeindebau, geförderter oder frei finanzierter Wohnbau). Antragsberechtigt sind sowohl Mieter*innen als auch Wohnungseigentümer*innen, sofern die Wohnung als Hauptwohnsitz genutzt wird. Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser sind ausgenommen.
- 2Montage durch eine FachfirmaKeine Förderung bei Selbstmontage oder bloßem Materialkauf
Details
Die Stadt Wien schreibt zwingend die fachgerechte Montage durch ein befugtes Fachunternehmen vor. Eigenleistungen (Selbstmontage) oder reine Materialrechnungen ohne Montageleistung werden von der MA 50 nicht gefördert. Unser eigenes Wiener Montageteam übernimmt Aufmaß und Montage aus einer Hand.
- 3Außenliegender SonnenschutzAußenjalousien, Rollläden & vertikale Fassadenmarkisen / Außenrollos
Details
Gefördert werden nachträglich an Fenstern oder Balkontüren (Mehrfachverglasung oder Kastenfenster) außen angebrachte Jalousien (Lamellenbehänge), Rollläden sowie vertikale Fassadenmarkisen/Außenrollos. Bei Fassadenmarkisen/Außenrollos ist ein Herstellernachweis erforderlich, dass der Gesamtenergiedurchlassgrad (g_tot ≤ 0,14) oder der Abminderungsfaktor (Fc ≤ 0,23 gemäß ÖNORM EN ISO 52022) eingehalten wird.
- 4Zustimmung & 6-Monats-FristVermieterzustimmung / Grundbuch · Rechnung max. 6 Monate alt
Details
Vor der Montage sind die Zustimmung der Hauseigentümer*innen bzw. Hausverwaltung (bei Mietwohnungen) oder der Grundbuchsauszug (bei Eigentumswohnungen) sowie in Schutzzonen eine Bewilligung der Baupolizei (MA 37 / MA 19) einzuholen. Bei Antragstellung darf das Rechnungsdatum höchstens 6 Monate zurückliegen.
So läuft es ab
- 1
Beratung & Aufmaß
Fenster, Einbausituation und förderfähige Ausführung klären
SieElbersSie kontaktieren uns mit Fotos und ungefähren Fenstermaßen oder besuchen unseren Schauraum in 1230 Wien. Wir prüfen beim Aufmaß vor Ort, welche Außenbeschattung technisch passt.
- 2
Angebot & Zustimmung
Verbindliches Angebot & Freigabe der Hausverwaltung / Behörde
SieElbersSie erhalten unser aufgeschlüsseltes Angebot inklusive Produktdatenblatt. Damit holen Sie vorab die Unterschrift auf der Vermietererklärung der Stadt Wien (bzw. in Schutzzonen die Bewilligung) ein.
- 3
Fachmontage durch Elbers
Lieferung, fachgerechte Montage & Gesamtrechnung
ElbersUnser eigenes Montageteam montiert Ihren außenliegenden Sonnenschutz sauber und termingerecht. Sie erhalten die auf Ihren Namen ausgestellte Gesamtrechnung über Material und Fachmontage.
- 4
Online-Antrag einreichen
Binnen 6 Monaten ab Rechnungsdatum bei der MA 50
SieElbersNach Bezahlung reichen Sie Rechnung, Zahlungsnachweis, Zustimmungserklärung (bzw. Grundbuchsauszug) und bei Fassadenmarkisen/Außenrollos den Qualitätsnachweis online bei der Stadt Wien (MA 50) ein.
- 5
Prüfung & Auszahlung
Bis zu 1.500 € Zuschuss direkt auf Ihr Konto
Stadt WienDie MA 50 und MA 25 prüfen die Unterlagen technisch und wirtschaftlich. Bei positivem Abschluss überweist die Stadt Wien (MA 6) den Einmalzuschuss von 50 % (max. 1.500 €) auf Ihr Konto.
Dabei unterstützt Sie Elbers
- ✓Persönliche Vor-Ort-Beratung & Aufmaß: Wir prüfen Fenstertyp, Einbausituation und wählen die passende Außenbeschattung.
- ✓Technische Nachweise: Bei vertikalen Außenrollos / Fassadenmarkisen stellen wir Ihnen die Produktdaten zum
g_tot- bzw.Fc-Wert bereit. - ✓Fachmontage & förderkonforme Rechnung: Unser eigenes Wiener Montageteam montiert fachgerecht — Sie erhalten eine ordnungsgemäße Gesamtrechnung für die MA 50.
Direkt mit einem Mitarbeiter sprechen?
Schreiben Sie uns Ihre Situation direkt im Chat — wir melden uns rasch mit einer Einschätzung zurück.
Erforderliche Unterlagen bei der Stadt Wien
- 01Rechnung & Zahlung
- Rechnung einer befugten Fachfirma über Material und Montage (auf den*die Antragsteller*in ausgestellt)
- Rechnungsdatum bei Antragstellung höchstens 6 Monate alt
- Zahlungsnachweis (z. B. Überweisungsbestätigung / Kontoauszug)
- 02Bei Miet- oder Gemeindewohnungen
- Unterschriebene Zustimmungserklärung des*der Vermieter*in bzw. der Hausverwaltung (Formular der MA 50)
- Bei Gemeindewohnungen: Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen für Sanierungsarbeiten
- 03Bei Eigentumswohnungen
- Aktueller Auszug aus dem Grundbuch als Eigentumsnachweis
- Beachtung etwaiger Vorgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Fassadengestaltung
- 04Zusatznachweise (falls zutreffend)
- Bei vertikalen Fassadenmarkisen / Außenrollos: Qualitätsnachweis des Herstellers (g_tot ≤ 0,14 oder Fc ≤ 0,23 gemäß ÖNORM EN ISO 52022)
- Bei Gebäuden in Wiener Schutzzonen: Baubewilligung der Baupolizei bzw. positive Begutachtung der MA 19
Wichtige Fragen zur Sonnenschutz-Förderung Wien
Wie hoch ist die Sonnenschutz-Förderung der Stadt Wien?
Die Stadt Wien gewährt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der nachgewiesenen und anerkannten Gesamtkosten (Material inklusive Fachmontage), maximal jedoch 1.500 Euro pro Wohnung.
Wird auch eine Selbstmontage oder reiner Materialkauf gefördert?
Nein. Laut Förderrichtlinie der Stadt Wien (MA 50) darf der Sonnenschutz ausschließlich von einer Fachfirma montiert werden. Eigenleistungen und bloße Materialkosten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Ist das bohrfreie CLIP'N'SHADE Außenrollo in Wien förderfähig?
Vertikale Fassadenmarkisen und außenliegende Rollos können gefördert werden, wenn sie an einem mehrstöckigen Wohnbau (mind. 3 Wohnungen) von einer Fachfirma montiert werden, alle erforderlichen Zustimmungen vorliegen und der Hersteller den geforderten Qualitätsnachweis (g_tot ≤ 0,14 oder Fc ≤ 0,23 gemäß ÖNORM EN ISO 52022) für die gewählte Kombination erbringt. Wir prüfen das gerne vorab für Ihre Fenster.
Muss ich den Förderantrag vor oder nach der Montage stellen?
Der Förderantrag bei der Stadt Wien (MA 50) wird erst nach erfolgter Montage und Bezahlung eingereicht. Wichtig: Die Zustimmung von Vermieter*in bzw. Hausverwaltung (und in Schutzzonen die behördliche Bewilligung) müssen Sie bereits vor der Montage einholen. Die Rechnung darf bei Antragstellung höchstens 6 Monate alt sein.
Werden auch Innenrollos, Plissees oder Fensterfolien gefördert?
Nein, die Wiener Sonnenschutz-Förderung der MA 50 gilt ausschließlich für nachträglich montierten außenliegenden Sonnenschutz (Außenjalousien, Rollläden, vertikale Fassadenmarkisen) parallel zur Glasfläche. Innenliegende Systeme und Gelenkarmmarkisen werden nicht gefördert.
Offizielle Informationen & Formulare der Stadt Wien (MA 50)
- Amtsweg & Online-Antrag auf wien.gv.at ↗
- Zustimmungserklärung des*der Vermieter*in (PDF) ↗
- Infos zur Begutachtung in Schutzzonen (MA 19) ↗
Hinweis: Alle Angaben dienen der unverbindlichen Erstinformation. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Förderrichtlinien sowie die technisch-wirtschaftliche Prüfung durch die Stadt Wien (MA 50 / MA 25). Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe vorhandener Budgetmittel; es besteht kein Rechtsanspruch.
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